Geschäftsbedingungen von Schuh-Import und Export Gerli GmbH, Höhstraße 31, D-66978 Merzalben
§ 1 Geltung
(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
(3) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Käufer.
§ 2 Vertragsschluss
Bei Erstaufträgen gilt der Auftrag als angenommen, falls er nicht durch uns innerhalb von 20 Werktagen ausdrücklich abgelehnt wird; bei Nachaufträgen gilt
eine Frist von 10 Werktagen.
§ 3 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, frei Haus in der für uns günstigsten Art.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der Nebenforderungen unser Eigentum. Der Käufer kann jedoch die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern.
(2) Zusätzlich tritt der Käufer hiermit an uns zur Sicherheit aller bestehenden und zukünftigen Forderungen bis zur Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware die Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf dieser Ware zustehen bzw. noch erwachsen werden. Wir nehmen die Abtretung an. Bei laufender Rechnung dienen die uns eingeräumten Sicherheiten zur Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.
3) Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der vorgenannten Ware zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Der Käufer hat uns von
der Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der vorgenannten Sicherungsrechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten insoweit zu tragen, als die Intervention erfolgreich war und die
Zwangsvollstreckung wegen der hierdurch entstandenen Kosten beim Dritten erfolglos war.
(4) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe der abgetretenen Kaufpreisforderungen nach unserer Wahl verpflichtet.
5) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Käufer ausreichend gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasserschaden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware vom Käufer an uns abgetreten. Der Käufer hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sind wir berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren herauszuverlangen, abzuholen, in unmittelbaren Besitz zu nehmen und freihändig zu veräußern.
§ 5 Lieferzeit – Verzug
(1) Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich.
(2) Wenn eine von uns angegebene Lieferfrist überschritten wird, befinden wir uns erst dann im Verzug, nachdem der Käufer uns schriftlich mit einer Frist von
mindestens 22 Tagen in Verzug gesetzt hat.
(3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 6 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Streik und Aussperrung) oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl uns als auch den Käufer, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von drei Wochen unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist sind sowohl der Käufer als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartner sind ausgeschlossen
§ 7 Gewährleistung
(1) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur den unmittelbaren Käufern zu und sind nicht abtretbar.
(2) Die Rüge sichtbarer Mängel hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Ware, bei Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin innerhalb von 10 Werktagen nach vereinbartem Liefertermin, zu erheben und zu begründen.
(3) Bei versteckten Mängeln gelten für die Rügepflicht des Käufers die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Mängel sind insbesondere nicht natürlicher Verschleiß oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung entstehen.
(5) Die beanstandete Ware darf nur mit unserer Einwilligung zurückgesandt werden, es sei denn, dass wir nicht innerhalb von 10 Werktagen auf die Mängelrüge eingegangen sind. Die Rücksendung hat auf dem billigsten Weg und portofrei für uns zu erfolgen.
(6) Ist die Ware mit Mängeln behaftet, so verpflichten wir uns, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern, nachzubessern oder Gutschrift zu erteilen. Schlägt eine Ersatzlieferung/Nachbesserung fehl, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf Minderung und Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(7) Die Berechnung jeder Art von Bearbeitungsgebühren für Reklamationen sind sowohl für den Käufer als auch für uns unzulässig.
(8) Die vorstehenden Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Übergabe.
§ 8 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise frei Haus. Unsere Preise sind Netto-Preise. Bei Lieferungen im Inland wird die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer gesondert berechnet.
2) Wir behalten uns das Recht vor (vor allem bei Neukunden oder bei Lieferungen ins Ausland), Vorauskasse zu verlangen. In diesem Fall erfolgt die Lieferung erst nach Zahlungseingang bei uns.
(3) Rechnungsstellung erfolgt drei Mal im Monat (am letzten Arbeitstag der Dekade, in welcher die Lieferung vorgenommen wurde). Die Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug.
(4) Valutierungen, die die Fälligkeit abändern, sind unzulässig.
(5) Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem die Zahlung bei uns eingegangen ist.
§ 9 Verzug, Vermögensverfall des Käufers – Sofortfälligstellung
Kommt der Käufer mit einer fälligen Rechnung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen oder Sicherstellung der Waren zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.
§ 10 Haftung
(1) Soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz oder sonstiger zwingender Haftung.
(2) Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Zurückbehaltungsrecht – Aufrechnung
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen handelt. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers zulässig
§ 12 Kein Verkauf an Wiederverkäufer
Ein Verkauf an Wiederverkäufer, mit Ausnahme an von uns autorisierte Händler, ist dem Käufer nicht gestattet.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist bei Preisstellung frei Haus die Lieferanschrift und bei abweichenden Preisstellungen der Übergabeort an den Kunden bzw. dessen
Spediteur. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Käufern ist Pirmasens. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Käufers zu klagen.
(2) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sollten einzelne Klauseln dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. des übrigen Teils solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.